Schützen Sie sich mit der HanseMerkur Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihre Reise nicht antreten können. Die Versicherung übernimmt die Erstattung der Stornokosten bei Reiserücktritt sowie zusätzliche Hinreise-Mehrkosten und Umbuchungskosten – weltweit und flexibel.
Die Vorteile im Überblick:
- Erstattung der Stornokosten bei versichertem Reiserücktritt
- Absicherung bei Reiseabbruch mit Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
- Zusätzlicher Schutz bei häuslicher Quarantäne, Abweisung am Flughafen oder Zutrittsverbot der Unterkunft
- Spezieller Schutz für Familien, Gruppen, Camper und Sportliche mit erweiterten Leistungen
- Versicherungsschutz für Campingausrüstung und Sportgeräte inklusive Erstattung von Leihgebühren
- Günstige Konditionen für Last-Minute-Reisen mit Abschluss bis 3 Werktage nach Buchung
- Keine Selbstbeteiligung außer bei ambulanten Behandlungen (20 % Selbstbehalt)
- Ausgezeichnet mit „SEHR GUT“ von Stiftung Warentest (Finanzen 05/2025)
Welche Gründe sind bei der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Manchmal kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen – mit einer Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie auf den Kosten Ihrer Reise nicht sitzen. Versichert sind unter anderem folgende Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder Todesfall
- Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
- Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
- Impfunverträglichkeit
- Termin zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel mit Probezeit während der Reise
- Erheblicher Schaden am Eigentum ab 2.500 € (z. B. durch Feuer, Wasser oder Einbruch)
- Wiederholungsprüfung, Nichtversetzung oder Nichtzulassung bei Schülern und Studenten
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Pflegeaufnahme oder Adoption eines Kindes während der Reisezeit
- Verspätung oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel (mindestens 2 Stunden)
- Unfall oder Panne auf dem Weg zur Reise
- Erkrankung oder Tod eines mitreisenden Hundes oder einer Katze
- Unerwartete Heimplatzzuweisung mit notwendigem Einzug
- Ablehnung des Visums für das Reiseland
Fallen Selbstbeteiligungskosten an?
Keine versteckten Kosten
Bei der Jahres-Reiserücktrittsversicherung fällt keine Selbstbeteiligung an.
Auch bei der einmaligen Reisekostenversicherung müssen Sie in den meisten Fällen keine Selbstbeteiligung zahlen. Eine Ausnahme gilt lediglich bei ambulant behandelten Erkrankungen:
- Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens
- Optional kann dieser Selbstbehalt vollständig ausgeschlossen werden – über eine zusätzliche Selbstbehaltsübernahme-Versicherung.
So genießen Sie maximale Kostensicherheit und reisen mit einem guten Gefühl.
So können Sie Ihre Reise mit mehr Sicherheit planen – weltweit und ohne unnötiges Risiko.
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnt sich bereits ab der zweiten Reise im Jahr und bietet sorgenfreies Reisen mit umfassendem Schutz. Optional können Sie den Pandemie-Schutz Plus separat abschließen, um auch bei pandemiebedingten Reiseausfällen abgesichert zu sein.
Verlassen Sie sich auf einen starken Partner mit transparenten Leistungen und einfacher Schadenmeldung – damit Ihre Reiseplanung jederzeit sicher bleibt.
